• Zuletzt aktualisiert: 18.12.2025

Aktenzeichen: 8 K 22-25‍

Grundstück, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 10.11.2025 00:11

Termin

Montag, 26. Januar 2026, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

Bergstraße 6, 8, 15732 Schulzendorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen

Verkehrswert

438.000,00 EUR

Grundbuch

Schulzendorf Blatt 623

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schulzendorf Blatt 623 BV Nr. 1

Gemarkung Schulzendorf, Flur 15
Flurstück 236, Verkehrsfläche, Bergstraße, Größe: 120 m²
Flurstück 573, Verkehrsfläche, Bergstraße, Größe: 121 m²
Flurstück 574, Gebäude- und Freifläche, Bergstraße 6, 8, Größe: 1.683 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen und aufgrund einer Außenbesichtigung):
Das Grundstück befindet sich im südlichen Teil der Gemeinde Schulzendorf und ist bebaut mit 2 leerstehenden, wohl abrissreifen Wochenendhäusern, Baujahr 1970/1980. Aufgrund des starken Wildbewuchses besteht aktuell nur eine eingeschränkte Zuwegungsmöglichkeit. Die Existenz von Nebengebäuden kann aufgrund des wilden Bewuchses nicht ausgeschlossen werden, sie werden als untergeordnet eingestuft; es wird von einem bestehenden, mangelhaften und wirtschaftlich überalterten Bau- und Unterhaltungszustand ausgegangen.

Verkehrswert: 438.000,00 €

Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich
.

Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 30.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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