• Zuletzt aktualisiert: 04.02.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0082/2024‍

Gewerbeobjekt, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 18.12.2025 10:12

Termin

Dienstag, 24. März 2026, 10:30 Uhr

Objekt und Lage

Amtsstraße, 17325 Brüssow

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

12.000,00 Euro

Grundbuch

Brüssow Blatt 1184

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Brüssow Blatt 1184 BV 1

Gemarkung Brüssow, Flur 1, Flurstück 22/1
Gebäude- und Freifläche, Gewerbe und Industrie, Amtsstraße
Größe: 411 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 17326 Brüssow, Amtsstraße. Es handelt sich um das seit 1990 leerstehende Baudenkmal 'ehemaliger Kornspeicher Brüssow', Baujahr 1936, Dachsanierung 2024. Das Grundstück liegt im Bodendenkmal 'historischer Stadtkern Brüssow' und hat eine sog. 'gefangene' Lage, also keine Zuwegung über eine öffentliche Fläche.

Verkehrswert: 12.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 19.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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