• Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025

Aktenzeichen: 2 K 126-24‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 16.10.2025 00:10

Termin

Donnerstag, 29. Januar 2026, 12:30 Uhr

Objekt und Lage

Margarethe-Gottliebe-Weg 2, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Hegelallee 8, 14467 Potsdam

Verkehrswert

1.790.000,00 EUR

Grundbuch

Groß Glienicke Blatt 1997

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Groß Glienicke Blatt 1997

Gemarkung Groß Glienicke, Flur 2, Flurstück 399
Gebäude- und Freifläche, Margarethe-Gottliebe-Weg 2
Größe: 996 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Es handelt sich um ein Einfamilienwohnhaus mit Garagenanbau, Baujahr ca. 2018. Die postalische Anschrift lautet Margarethe-Gottliebe-Weg 2 in 14476 Potsdam OT Groß Glienicke. Das Haus hat eine Wohnfläche von ca. 263 m² und verfügt über gehobene Ausstattungsmerkmale. Mitversteigert werden als Zubehör die Einbauküche sowie zwei Einbauschränke im Flur sowie ein Einbauschrank im Wohnzimmer.

Verkehrswert: 1.790.000,00 €,
davon entfällt auf Zubehör:
12.000,00 € (Einbauküche)
2.000,00 € (2 Einbauschränke im Flur)
1.000,00 € (1 Einbauschrank im Wohnzimmer)

Der Versteigerungsvermerk ist am 17.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Dongowski und Frau Brauer, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Informationen zum Gläubiger

Rechtsanwalt Dreyer, Zeichen: 108/24 Dr01/Dr, Tel.: 0331/97197-0

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