• Zuletzt aktualisiert: 15.08.2026

Aktenzeichen: K 0058/2026‍

Grundstück, Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 12.08.2026 15:08

Termin

Dienstag, 06. Oktober 2026, 08:30 Uhr

Objekt und Lage

Nähe am Döbraberg, 95131 Döbra

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, 95030 Hof, Sitzungssaal 012

Verkehrswert

74.000,00 Euro

Grundbuch

Amtsgricht Hof Döbra, Blatt 1206

Beschreibung

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Döbra

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

Döbra

136

Gebäude- und Freifläche

Nähe Am Döbraberg

0,3211

1206

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnbauland und Rohbauland mit Baumbestand;

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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