Aktenzeichen: 0007 K 0103/2025
Gewerbeobjekt, Grundstück, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 24.04.2026 09:04
Termin
Donnerstag, 27. August 2026, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Franz-Wienholz-Straße 19, 17291 Prenzlau
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
83.500,00 Euro
Grundbuch
Prenzlau Blatt 4241
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Prenzlau Blatt 4241 BV Nr. 2
Gemarkung Prenzlau, Flur 2
Flurstück 322/1, Gebäude- und Freifläche, Franz-Wienholz-Straße, Größe: 655 m²
Flurstück 322/3, Gebäude- und Freifläche, Franz-Wienholz-Straße 19, Größe: 2.120 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem Büro-/Gewerbegebäude bebautes Grundstück in 17291 Prenzlau, Franz-Wienholz-Straße 19.
Verkehrswert: 83.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Prenzlau Blatt 4241 BV Nr. 2
Gemarkung Prenzlau, Flur 2
Flurstück 322/1, Gebäude- und Freifläche, Franz-Wienholz-Straße, Größe: 655 m²
Flurstück 322/3, Gebäude- und Freifläche, Franz-Wienholz-Straße 19, Größe: 2.120 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem Büro-/Gewerbegebäude bebautes Grundstück in 17291 Prenzlau, Franz-Wienholz-Straße 19.
Verkehrswert: 83.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.08.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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