• Zuletzt aktualisiert: 28.04.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0111/2025‍

Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 24.03.2026 15:03

Termin

Mittwoch, 10. Juni 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Kunower Straße 31 - 34, 16306 Casekow, Woltersdorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

82.400,00 Euro

Grundbuch

Woltersdorf Blatt 286

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag des Insolvenzverwalters soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Woltersdorf Blatt 286 BV Nr. 1

Gemarkung Woltersdorf, Flur 3, Flurstück 1
Gebäude- und Freifläche, Erholungsfläche
Kunower Straße 31, 32, 33, 34
Größe: 2.262 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Mehrfamilienwohnhaus (Baujahr um 1900, Wohnfläche Einheit 31 und 32: 120 m², Wohnfläche Einheit 33 und 34: 120 m²) sowie Nebengebäuden in 16306 Casekow OT Woltersdorf, Kunower Straße 31-34.

Verkehrswert: 82.400,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 24.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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