Aktenzeichen: 7 K 131-25
Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 06.07.2026 00:07
Termin
Mittwoch, 30. September 2026, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Clara-Zetkin-Straße 27, 16562 Hohen Neuendorf OT Bergfelde
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Verkehrswert
686.000,00 EUR
Grundbuch
Bergfelde Blatt 2420
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bergfelde Blatt 2420 BV Nr. 1
Gemarkung Bergfelde, Flur 1, Flurstück 421
Gebäude- und Freifläche, Clara-Zetkin-Straße 27
Größe: 990 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Mehrfamilienhaus (Baujahr um 1904, Wohnfläche 252,34 m², Nutzfläche 250,13 m²) und einer Remise (Baujahr um 1904, Nutzfläche 130,75 m²) in 16562 Hohen Neuendorf OT Bergfelde, Clara-Zetkin-Straße 27.
Verkehrswert: 686.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bergfelde Blatt 2420 BV Nr. 1
Gemarkung Bergfelde, Flur 1, Flurstück 421
Gebäude- und Freifläche, Clara-Zetkin-Straße 27
Größe: 990 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Mehrfamilienhaus (Baujahr um 1904, Wohnfläche 252,34 m², Nutzfläche 250,13 m²) und einer Remise (Baujahr um 1904, Nutzfläche 130,75 m²) in 16562 Hohen Neuendorf OT Bergfelde, Clara-Zetkin-Straße 27.
Verkehrswert: 686.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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