• Zuletzt aktualisiert: 14.07.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0150/2025‍

Einfamilienhaus, Grundstück
Letzte Aktualisierung: 06.07.2026 11:07

Termin

Mittwoch, 07. Oktober 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Kramnitzer Weg 20, 16835 Lindow, Klosterheide

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

41.000,00 Euro

Grundbuch

Klosterheide Blatt 78

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Klosterheide Blatt 78 BV Nr. 4

Gemarkung Klosterheide, Flur 1, Flurstück 57
Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Kramnitzer Weg 20
Größe: 25.010 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Im Außenbereich gelegenes Grundstück, bebaut mit einem eingeschossigen Rohbau eines freistehenden Einfamilienhauses (Baujahr 1974) und einem ebenfalls im Roh- und Umbau befindlichen Nebengebäude- und Garagenkomplex (für die keine Baugenehmigungen vorliegen) sowie einer alten Jagdhütte (Baujahr ca. 1924) und einem Carport in 16835 Lindow OT Klosterheide, Kramnitzer Weg 20.

Verkehrswert: 41.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 01.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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