• Zuletzt aktualisiert: 20.06.2026

Aktenzeichen: 7 K 162-23‍

Land-/Forstwirtschaft, Mehrfamilienhaus, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 17.04.2026 00:04

Termin

Dienstag, 21. Juli 2026, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Dorfstraße 43, 16833 Fehrbellin OT Tarmow

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin

Verkehrswert

104.000,00 EUR

Grundbuch

Tarmow Blatt 308

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Tarmow Blatt 308 BV Nr. 6

Gemarkung Tarmow, Flur 103, Flurstück 34
Gebäude- und Freifläche
Dorfstraße (OT Tarmow) 43
Größe: 2.570 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16833 Fehrbellin OT Tarmow, Dorfstraße 43 (ehemaliger Vierseitenhof), bebaut mit einem denkmalgeschützten Bauernhaus (Wohnfläche ca. 203 m²) mit 2 Wohnungen, zwei ehemaligen Ställen, Doppelgarage und weiteren Nebengebäuden.

Verkehrswert: 104.000,00 €

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.


Der Versteigerungsvermerk ist am 20.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Ansprechpartner Kreditinstitut: Herr Meyer, Tel. 030 50592340

Informationen zum Gläubiger

Tel.: 0 30 / 50 59 23 40

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