Aktenzeichen: 0002 K 0105/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Grundbucheintragung:
-
Wohnungseigentum, eingetragen im Grundbuch von Potsdam Blatt 24165
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil | Sondereigentums-Art | Sondernutzungsrecht |
6339/100.000 | Wohnung Nr. 1 | Sondernutzungsrechte sind vereinbart |
an den Grundstücken
Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² |
Potsdam | Flur 25, Flurstück 635 | Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 8 | 230 |
Potsdam | Flur 25, Flurstück 636 | Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 7 | 276 |
Potsdam | Flur 25, Flurstück 637 | Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 6 | 254 |
Potsdam | Flur 25, Flurstück 638 | Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 5 | 260 |
Potsdam | Flur 25, Flurstück 1270 | Gebäude- und Freifläche, Siefertstraße 8 | 5 |
Potsdam | Flur 25, Flurstück 1410 | Gebäude- und Freifläche, Siefertstraße 8 | 8 |
Potsdam | Flur 25, Flurstück 1420 | Gebäude- und Freifläche, Siefertstraße 8 | 59 |
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 1 laut Aufteilungsplan; Sondernutzungsrechte sind vereinbart
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Die Eigentumswohnung befindet sich in der Siefertstraße 5-6, 14467 Potsdam, im Erdgeschoss links in einer unterkellerten Mehrfamilienhausanlage (Bj. ca. 1890) mit insgesamt 19 Wohn- einheiten. Sie verfügt über 3 Zimmer, Küche, Bad, Kammer und Flur mit ca. 109 m² Wohnfläche. Die Gebäude sind in einem schlechten baulichen Zustand mit einfacher, veralteter Ausstattung, es besteht erheblicher Sanierungs- Instandhaltungsstau an fast allen Bauteilen (keine zentrale Heizungsanlage). Das Objekt befindet sich in Potsdams historischer Innenstadt in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Potsdam Mitte". Die Zahlung des Ausgleichsbetrages gemäß § 154 BauGB soll bereits 2012 stattgefunden haben. Außerdem sind die Gebäude im räumlichen Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Stadtkern" gelegen, in Kraft getreten am 28.04.2016. Sie unterliegen damit den Schutzvorschriften des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes. Eine Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit Wirtschaftsplänen, Instandhaltungsrücklagen und Hausgeldern etc. besteht offensichtlich nicht. Der Sachverständige konnte das Objekt nur von außen besichtigen.
Das Gutachten ist unter www.zvg.com erhältlich.Informationen zum Gläubiger
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