• Zuletzt aktualisiert: 19.09.2026

Aktenzeichen: 0042 K 0013/2025‍

Einfamilienhaus, Grundstück, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 24.08.2026 09:08

Termin

Mittwoch, 20. Januar 2027, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Zollhausstraße, 03103 Neu-Seeland, Bahnsdorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Senftenberg, Saal E 01

Verkehrswert

130.410,00

Grundbuch

Bahnsdorf Blatt 37

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bahnsdorf Blatt 37
  • lfd. Nr. 1
    Gemarkung Bahnsdorf, Flur 1, Flurstück 18
    Forsten und Holzungen
    Größe: 9.010 m²

    Lage: Zollhausstraße, 03103 Neu-Seeland OT Bahnsdorf

    Bebauung:
    Forstwirtschaftliche Nutzfläche, verpachtet.

    Verkehrswert: 5.410,00 €

  • lfd. Nr. 2
    Gemarkung Bahnsdorf, Flur 1, Flurstück 31
    Ackerland
    Größe: 17.430 m²

    Lage: Zollhausstraße 17, 03103 Neu-Seeland OT Bahnsdorf

    Bebauung:
    Bebauung in Form eines 4-Seitenhofes (Wohnhaus mit Anbau und Nebengebäuden), Baujahr ab ca. 1893, teilweise modernisiert; Grünland (verpachtet).

    Verkehrswert: 125.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 14.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Hinweis: Das Gutachten umfasst die Az. 42 K 13/25 und 42 K 14/25.

Informationen zum Gläubiger

RAe MP.N, Cottbus sowie RA Stahn, Senftenberg

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