• Zuletzt aktualisiert: 04.08.2026

Aktenzeichen: 0042 K 0041/2025‍

Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 24.07.2026 07:07

Termin

Donnerstag, 12. November 2026, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Mittelstr. 4, 01968 Senftenberg

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Senftenberg, Saal E 01

Verkehrswert

227.900,00

Grundbuch

Senftenberg Blatt 6069

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Senftenberg Blatt 6069 - zu je 1/2 Anteil an
  • lfd. Nr. 1
    Gemarkung Senftenberg, Flur 6, Flurstück 376
    Gebäude- und Freifläche
    Größe: 1.267 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Unterkellertes Mehrfamilienhaus mit Erdgeschoss, Ober- und Dachgeschoss und 3 Wohneinheiten, davon 2 vermietet je ca. 48 m², 1 Eigennutzung, Baujahr ca. 1925/1926, modernisiert ca. 2000; Nebengebäude mit Garage und Carport; nur äußere Inaugenscheinnahme erfolgt; in Denkmalliste enthalten.

    Verkehrswert: 227.000,00 €

  • lfd. Nr. 2
    Gemarkung Senftenberg, Flur 6, Flurstück 435
    Gebäude- und Freifläche, Mittelstraße 4
    Größe: 20 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Arrondierungsfläche als Zufahrt.

    Verkehrswert: 900,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.11.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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