Aktenzeichen: 0031 K 0013/2025
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Roxförde Blatt 1463 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Roxförde, Flur 11, Flurstück 91
Gebäude- und Freifläche, Land- und Forstwirtschaft
Roxförde 13
Größe: 1.318 m²
Das Beschlagnahmegrundstück ist mit einem Wohn-/Wirtschaftsgebäude und einem Unterstand bebaut.
Das Grundstück war zu DDR-Zeit vermutlich Teil einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG).
Das eingeschossige Wohn-/Wirtschaftsgebäude (Baujahr geschätzt 1900) ist nicht unterkellert und das Dachgeschoss des Gebäudeteils Wohngebäude ist mit Drempel/Kniestock ausgebaut.
Das Wohngebäude ist seit einigen Jahren nicht bewohnt und das Wirtschaftsgebäude ist seit langem ungenutzt.
Der bauliche Zustand der einzelnen Gebäude ist schlecht.
Bei der Begutachtung war zu erkennen, daß aus einigen Vor- und Rücklaufleitungen der Zentralheizung im Wohngebäude Wasser ausgelaufen war, weswegen zu unterstellen ist, daß die Heizungsanlage nicht mehr funktioniert.
Der Zustand des offenen Unterstandes ist aufgrund unterlassener Instandhaltung mangelhaft.
Auf dem Grundstück sind mehrere Schrottfahrzeuge (Pkw) und unbrauchbare Autoteile abgestellt und im Wohngebäude befinden sich Reste der Möblierung und Sperrmüll.
Die erste Beschlagnahme erfolgte am 25.04.2025.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 30.04.2025 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 35.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Gardelegen (Zimmer Nr.5.02) Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE33 8100 0000 0081 0015 75
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1206 31 K 13/25 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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