Aktenzeichen: 0038 a K 0017/2022
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 39012 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 504, Flurstück 10035
Betriebsfläche, Nordstraße
Größe: 17.094 m²
Objektbeschreibung:
Ehemalige landwirtschaftliche Betriebsfläche, Lage im Außenbereich.
Nutzung laut Gutachten: Als Weidefläche für Schafe. Pachtverträge sind nicht bekannt.
Boden ist nicht mehr ackerfähig.
Es gibt keine eigene Zuwegung zu dem Grundstück - Zufahrt nur über nicht öffentlichen Wirtschaftsweg. Die ab Foto 8 des Gutachtens sichtbaren Zäune befinden sich im Fremdeigentum und werden nicht mitversteigert. Die Bestimmung der exakten Lage bzw. des Grenzverlaufs war nur annähernd möglich. Auch die Begehung des Grundstücks war nur eingeschränkt möglich.
Es gibt keine Baugenehmigungen für die sehr umfangreichen Auffüllungen auf dem Grundstück. Laut Gutachten ist hier ggf. die Einleitung eines bauaufsichtlichen Verfahrens denkbar.
Das Grundstück ist im Altlastenkataster erfasst und als entlastet archiviert worden (laut Gutachten können unbekannte Bodenbelastungen jedoch nicht ausgeschlossen werden).
Keine Baulasten.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 06.07.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 10.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.
Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/ eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen. Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 17/22 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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