Aktenzeichen: 0015 K 0012/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Bottmersdorf Blatt 1146 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Bottmersdorf, Flur 11, Flurstück 201
Wohnbaufläche, Waldweg 9
Größe: 502 m²
Kurze Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem leerstehenden, freistehenden, vollunterkellerten Einfamilienhaus mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss und einem hofseitigen Eingangsvorbau. Wohnfläche ca. 114 m². Baujahr ca. 1989 gemäß nicht bestätigter Angabe mit Modernisierungen im Jahre 1991 (Ölheizung), 2000 teilweise neue Fenster, 2021 teilweise Erneuerung von Versorgungsleitungen, Erneuerung von Gäste-WC, Küche und Wohnbereich. An das Wohnhaus grenzt eine Garage an, die direkt vom Keller zugänglich ist. Das Wohnhaus befindet sich insgesamt in einem mangelhaften bis in Teilbereichen ausreichenden Zustand. In einigen Zimmern sind Wand- und/oder Bodenbeläge entweder nicht oder nur schadhaft vorhanden. Im KG gibt es an verschiedenen Stellen eine über das Maß des üblichen bei Gebäuden dieses Baujahres vorkommende Mauerwerksfeuchte, deren Herkunft unbekannt ist. Das Bad im Dachgeschoss befindet sich im Rohbau.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 12.06.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 150.000,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Das Gutachten kann im Amtsgericht Oschersleben (Haus 2 Zimmer Nr. 47) zu den üblichen Geschäftszeiten - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung - eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 12/24 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Hinweis
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