Aktenzeichen: 0015 K 0025/2025
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Ausleben Blatt 1303 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Ausleben, Flur 11, Flurstück 95/19
Wohnbaufläche, Straße der Einheit 13
Größe: 314 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem eingeschossigen, teilunterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr laut Angabe vom Eigentümer 1916 mit Modernisierungen zwischen 2000 bis 2015. Zum Objekt gehört noch eine eingeschossige Garage aus dem Baujahr 1990.
Es sind Bauschäden und Baumängel vorhanden, z.B. wesentliche, erkennbare Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Kellers, aufsteigende Nässe bis in die Wände der Wohnräume (Tapeten und Putz lösen sich), starke Schimmelbildung im Bereich der Kellertür (Schwarzschimmel), die Treppe zum OG ist von der Kellerseite stark mit Schimmel befallen, Fußboden im Keller beschädigt, Dämmung im Dach unfachmännisch verlegt (Dampfsperre nicht befestigt oder defekt). E-Anlage teilweise überaltert. Der Raum im OG befindet sich im Rohbauzustand. Es wird empfohlen beim Betreten des Objekts aufgrund des Schimmelbefalls Atemschutz zu tragen.
Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Bei Erdeingriffen von mehr als 50 cm Tiefe können Belange der archäologischen Denkmalpflege bestehen.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 04.12.2025 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert insgesamt: 67.600,00 €.
Der jeweilige 1/2 Anteil der beiden Eigentümer beträgt je 33.800,00 €.
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Haus 2 Zimmer 47) zu den üblichen Geschäftszeiten - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung - eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 14 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 25/2025 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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