Aktenzeichen: 15 K 26-23
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Hornhausen Blatt 1721 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 3
Gemarkung Hornhausen, Flur 3, Flurstück 657
Gebäude- und Freifläche, Neuwegerslebener Straße 8
Größe: 224 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Einfamilienhaus, teilweise unterkellert, eingeschossig und ausgebautes Dachgeschoss sowie Nebengebäude (Nutzung als Garage/Schuppen), eigengenutzt, mehrseitige Grenzbebauungen vorhanden, Abstandsflächenbaulast im Baulastverzeichnis zugunsten des Bewertungsgrundstücks.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 28.08.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 87.000,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Oschersleben (Zimmer Nr. 41 Haus 2) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 59 Abs. 4 ZVG.
Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Weiterhin ist bei Einzahlung der Sicherheitsleistung die vollständige Anschrift anzugeben.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 9512160000955 - 15 K 26/23 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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