Aktenzeichen: 0015 K 0027/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Die im Grundbuch von Oschersleben Blatt 9293 (alt 4323) eingetragenen jeweiligen 1/2 Miteigentumsanteile an dem Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Oschersleben, Flur 47, Flurstück 43/1
Wohnbaufläche, Friedensstraße 15
Größe: 624 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Das Objekt ist bebaut mit einem eigengenutzten, freistehenden, zweigeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1910, leicht renoviert, 1950 zu Wohnzwecken umgebaut) mit ungedämmten Dachflächen; Dachraum nicht begehbar, aber zugänglich. Heizung: Einzelöfen; Warmwasserversorgung: Elektroboiler. Es bestehen Bauschäden in Form von Feuchtigkeitsschäden im Dachbereich und Erdgeschoss, Risse in Wänden, Schäden im Außenputz, keine Dusche und Wanne im Bad. Dacheindeckung erneuerungsbedürftig. Der bauliche Zustand von Anbau und Schuppen ist schlecht. Erdeingriffe von mehr als 50cm unterliegen einer denkmalrechtlichen Genehmigung.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.12.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 22.700,00 €
Der jeweilige hälftige Miteigentumsanteil hat einen Wert von 11.350,00 €.
Das Gutachten kann im Amtsgericht Oschersleben (Haus 2 Zimmer Nr. 47, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 27/24 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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