Aktenzeichen: 0015 K 0031/2023
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Das im Grundbuch von Hötensleben Blatt 1858 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Hötensleben, Flur 14, Flurstück 180/57
Wohnbaufläche, Mühlenweg 3
Größe: 607 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem eigengenutzten, massiven, freistehenden, unterkellerten Einfamilienhaus ohne Wärmedämmung (Baujahr um 1904, teilweise modernisiert 1993 und 2001) mit ausgebautem Dachgeschoss; Wohnfläche ca. 160 m². Es bestehen punktuell Feuchtigkeits- und Putzschäden im Kellergeschoss, punktuell Risse an den Fassaden des Wohnhauses. Es besteht Modernisierungsbedarf in Bezug auf die Heizungsanlage (Erdgas, Jahr 1993), Bäder und Innenausstattung. Der Zugang zu dem Haus ist nicht barrierefrei. Weiterhin ist das Grundstück noch bebaut mit einem Carport und einem Schuppen.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 19.12.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 119.000,00 €
Das Gutachten kann im Amtsgericht Oschersleben (Haus 2 Zimmer Nr. 47 nach vorheriger telefonischer Vereinbarung) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 31/23 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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