• Zuletzt aktualisiert: 21.03.2026

Aktenzeichen: 56 K 1-25‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 12.03.2026 00:03

Termin

Freitag, 17. April 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Am Mittelsoll 2, 23758 Oldenburg in Holstein

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Oldenburg in Holstein, Göhler Straße 90, 23758 Oldenburg in Holstein

Verkehrswert

210.000,00 EUR

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Oldenburg in Holstein Blatt 2260

Gemarkung Oldenburg in Holstein, Flur 003, Flurstück 62/13
Gebäude- und Freifläche, Am Mittelsoll 2
Größe: 628 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienhaus, Massivbauweise, Baujahr 1980, Erd- und ausgebautes Satteldach, Wohnfläche ca. 109 m², Instandhaltungsstau, Fertigstellungsstau bei begonnener Modernisierung, Fertiggarage Beton, Straßenseite Osten, Garten nach Süden und Westen, verwildert mit Aufschüttungen, Bauschutt, Grundstücksgröße 628 m²; eine Innenbesichtigung war nicht möglich, bis auf den Eingangsbereich mit Bad.

Verkehrswert: 210.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 19.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Auf Antrag eines Beteiligten ist im Termin eine Sicherheit in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.

Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.

Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.

Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037939 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg, IBAN DE42 2000 0000 0020 2015 21).

Für die vom Amtsgericht für den Erwerbsvorgang zu erstellende Veräußerungsanzeige benötigt das Finanzamt die Steuer-Identifikationsnummer des Meistbietenden. Diese muss daher ab sofort im Versteigerungstermin dem Gericht benannt werden.

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