• Zuletzt aktualisiert: 10.06.2026

Aktenzeichen: 7 K 91-25‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 09.06.2026 00:06

Termin

Mittwoch, 02. September 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Dorfstraße 10, 17291 Oberuckersee OT Seehausen

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin

Verkehrswert

123.000,00 EUR

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Seehausen Blatt 49 BV Nr. 6

Gemarkung Seehausen, Flur 2, Flurstück 62
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Dorfstraße 10
Größe: 2.812 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Einfamilienhaus im Stil eines Bauernhauses als Doppelhaus (Baujahr ca. 1925, Wohnfläche ca. 94 m²) sowie Nebengelass in 17291 Oberuckersee OT Seehausen, Dorfstraße 10.

Verkehrswert: 123.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 24.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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