Aktenzeichen: 0015 K 0016/2022
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Der jeweilige 1/2 Miteigentumsanteil an dem im Grundbuch von Krottorf Blatt 1266 eingetragenen Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Krottorf, Flur 4, Flurstück 1355
Wohnbaufläche, Hirtentor 19
Größe: 474 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Bebaut mit einem leerstehenden, zweigeschossigen Einfamilienhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss (Wohnfläche geschätzt ca. 118 m², Baujahr ca. 1750) und mit erheblichem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf und kaum vorhandenen/durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen. Das Grundstück und Gebäude sind stark vermüllt. Es erfolgte auch keine Innenbesichtigung des Objektes durch den Gutachter. Ein Stromanschluss besteht, ein Gasanschluss nicht. Es besteht Nebengelass in Form eines rückwärtigen Anbaus sowie einem Nebengebäude und einem offenen Holzunterstand. Das Gebäude auf dem Grundstück ist als Kulturdenkmal eingeordnet (§ 2 Abs. 2 DenkmSchG LSA). Es bestehen daher insbesondere Pflichten nach §§ 9, 14, 17 DenkmSchG LSA.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.06.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 9.000,00 €
Der jeweilige 1/2 Anteil an dem Grundstück hat einen Wert von 4.500,00 €.
Das Gutachten kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Haus 2 Zimmer Nr. 47, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 16/22 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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